Die Deutsche Energie-Agentur (dena) weist darauf hin, dass die im Juli 2009 ausgestellten Energieausweise für Nichtwohngebäude nach zehn Jahren Laufzeit ihre Gültigkeit verlieren. Wer seine Immobilie verkaufen, vermieten oder verpachten möchte, ist dazu verpflichtet, den potentiellen Mietern oder Käufern einen aktuellen und gültigen Energieausweis vorzulegen.
Für bestehende Nichtwohngebäude konnten Eigentümer bisher zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis wählen. Bei der Neuausstellung sollten Eigentümer nun prüfen, ob ein Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis erforderlich ist.
Grundsächlich empfiehlt die dena Eigentümern die Verwendung eines Bedarfsausweises, da dieser im Vergleich zum Verbrauchsausweis detaillierte und aussagekräftige Daten über den energetischen Zustand eines Hauses enthält.