Um die Energieeffizienz in der Wohnungswirtschaft weiterhin voranzubringen, wurden im vergangenen Jahr drei europäische Richtlinien verabschiedet, die bis zum 25. Oktober 2020 in den jeweiligen Ländern zu nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften umgesetzt werden sollen.
Einer der drei Punkte des EU-Legislativpakets „Saubere Energie für alle Europäer“ beinhaltet die Installation von fernablesbaren Heizkostenverteilern und Zählern sowie unterjähriger Verbrauchsinformationen. Die Fernablesung hat zum Ziel, dass der Endverbraucher durch die Transparenz des Energieverbrauchs energieeffizienter haushalten und gleichzeitig Kosten sparen kann.
Aktuell ist die Heizkostenverordnung in dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG) festgeschrieben. Nach der Novellierung des Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird dieses als Ermächtigungsgrundlage für die Heizkostenverordnung dienen. Die Richtlinie besagt, dass die Wärme-, Kälte- und Trinkwasserversorgung durch Fernablesung ermöglicht werden soll.