Seeblick inklusive: Vierfamilienhaus in Borkens Top-Lage! KEINE KÄUFERPROVISION
Mehrfamilienhaus | 34582 Borken
Diese Immobilie haben wir bereits erfolgreich vermittelt!
Dieses Objekt wurde erfolgreich von Anja Belz verkauft. Wenn Sie eine ähnliche Immobilien verkaufen möchten, sprechen Sie uns einfach an!Objektbeschreibung
Wenn Sie in Zeiten der aktuellen Niedrigzinsphase auf der Suche nach einer sicheren Geldanlage sind, dann wird Sie dieses Angebot sicher interessieren!
Es handelt sich hierbei um ein Vierfamilienhaus in Borken. Das Haus teilt sich auf in zwei 3 ZKB-Wohnungen mit jeweils ca. 85 m² Wohnfläche und zwei 2 ZKB-Wohnungen mit jeweils ca. 50 m² Wohnfläche. Die beiden größeren Wohnungen im Obergeschoss bieten von ihren dazugehörigen Balkonen einen traumhaften Ausblick auf den Borkener See. Die beiden kleineren Wohnungen im Erdgeschoss sind mit Freisitzen ausgestattet. Eine großzügige Doppelgarage steht den Mietern ebenfalls zur Verfügung. Bei Bedarf besteht im Dachgeschoss noch Ausbaureserve für ein bis zwei weitere Wohnungen. Bei Vollvermietung kann derzeit eine monatliche Kaltmiete von ca. 1.380,- € generiert werden. Für eine der beiden Erdgeschosswohnungen werden für August 2017 Nachmieter gesucht. Dieser Umstand bietet dem Käufer auch die Option einen Teil des Hauses selbst zu bewohnen. Eine Neuvermietung der frei werdenden Wohnung wird vom Eigentümer aktuell aber angestrebt.
Selbstverständlich können Sie uns für nähere Informationen oder eine Terminvereinbarung gern anrufen!
Lage
Das Haus befindet sich in einem begehrten Wohngebiet am westlichen Stadtrand der nordhessischen Kleinstadt Borken. Diese sehr besonderere Lage mit dem Privileg, tagtäglich einen Blick auf den Borkener See zu haben, genießen in der Stadt nur wenige Häuser. Die Großgemeinde bietet eine intakte Infrastruktur mit vielfältigen Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten, Ärzten, Apotheken und zahlreichen Freizeitmöglichkeiten. Borken verfügt über einen Bahnanschluß Richtung Kassel und Frankfurt sowie über einen Anschluß der BAB 49.



