Verstirbt ein naher Angehöriger, verarbeitet jeder der Hinterbliebenen diesen Verlust auf seine Weise. Doch was, wenn eine Immobilie vererbt wurde? Selbst, wenn es nur einen Erben gibt, lassen die Formalitäten sowie Anfragen vom Amtsgericht und Finanzamt nicht lange auf sich warten. Wurde das Haus oder die Wohnung einer Erbengemeinschaft hinterlassen, wird es noch komplexer. Das erfahrene Team der nordhessischen König Immobilien GmbH kennt sich auch mit dieser Materie bestens aus.
„Schon, wenn es darum geht, die geerbte Immobilie auszuräumen und zu entscheiden, was mit dem Familienschmuck, Möbeln und Erinnerungsstücken passiert, birgt das bei mehreren Erben häufig Konfliktpotenzial“, weiß Björn König, Geschäftsführer von König Immobilien. Geht es außerdem um eine Immobilie, werden Streitigkeiten nicht selten vor Gericht ausgetragen. „Und das in einer Zeit, die eigentlich zum Trauern bleiben sollte.“
Testamentseröffnung, Erbschein, Erbschaftssteuer – dies sind nur einige Fragen, mit denen sich die Hinterbliebenen im Fall einer Immobilienerbschaft auseinandersetzen müssen. Allen voran die, was mit der Immobilie überhaupt passieren soll. Selbst einziehen? Verkaufen? Vermieten? Andere Erben auszahlen? Die meisten Erben sind angesichts dieser und vieler weiterer Aufgaben und Entscheidungen überfordert – und finden bei den Experten von König Immobilien zuverlässige, kompetente Unterstützung.
Die erfahrenen Berater kennen die Abläufe, die bei einer Immobilienerbschaft einsetzen und können im Bedarfsfall wertvolle Hilfe leisten. „Um entscheiden zu können, was mit der geerbten Immobilie passieren soll, müssen die Erben zunächst wissen, was sie eigentlich wert ist“, erklärt Björn König. Erst wenn der Wert bekannt ist, kann eine grundlegende Entscheidung getroffen werden, ob sich die Annahme des Erbes lohnt oder ein Verkauf die finanziell bessere Wahl wäre.
Wer eine geerbte Immobilie selbst beziehen möchte, sollte sich nicht nur darum kümmern, ob es weitere Hinterbliebene gibt, die eventuell Ansprüche anmelden. Grundsteuern müssen weiter gezahlt werden und auch Betriebsnebenkosten fallen monatlich an. „Unter Umständen muss sogar noch ein Darlehen abgezahlt werden oder es sind umfangreiche Modernisierungen erforderlich“, so Björn König. Nicht zuletzt sollte geprüft werden, ob der Wohnraum auch noch in zehn Jahren den eigenen Bedürfnissen gerecht wird.
Die geschulten Mitarbeiter von König Immobilien sind mit Erbimmobilien und den damit verbundenen Abläufen umfassend vertraut. Durch ihre umfassende Beratung und eine professionelle Wertermittlung können sie den Erben wertvolle entscheidungsrelevante Daten und Informationen an die Hand geben. Entscheiden sich die Hinterbliebenen für einen Verkauf oder eine Vermietung, übernimmt das Team gern alle damit einhergehenden Aufgaben und findet zielsicher den passenden Käufer oder Mieter.
UNTERNEHMENSINFORMATION
1994 in Homberg gegründet, ist die König Immobilien GmbH mit drei Filialen auf den Verkauf, die Vermietung und Verwaltung von Bestands- und Neubauimmobilien in Nordhessen spezialisiert. Zum professionellen Komplettservice für Käufer, Verkäufer und Vermieter mit allen damit verbundenen Dienstleistungen gehören zudem die Erstellung von Energieausweisen sowie die umfassende, bankenneutrale Finanzierungsberatung. Auch die Verwaltung von Wohn- und Sondereigentum gehört zum umfangreichen Leistungsportfolio, und König Immobilien zählt hier zu den führenden nordhessischen Anbietern. Darüber hinaus ist die König Immobilien GmbH im Rahmen ihrer Kooperation mit der Tochterfirma BK Wohnungsbaugesellschaft mbH auch kompetenter und zuverlässiger Partner für den Bau von Wohnimmobilien in Massiv- oder Holz-Ständer-Bauweise.