Wer ein Grundstück kaufen und darauf bauen möchte, sollte im Vorfeld einige Punkte beachten. Allein die Prüfung des Bebauungsplanes stellt eine wichtige Voraussetzung dar, damit der Verwirklichung des Traumhauses nichts im Wege steht. Björn König, Geschäftsführer der König Immobilien GmbH aus dem nordhessischen Homberg, gibt Häuslebauern wertvolle Tipps und Ratschläge.
„Junge Familien finden zum Beispiel häufig Grundstücke mit Häusern aus der Nachkriegszeit, die sie abreißen wollen“, so Björn König. „Meist sind diese Grundstücke jedoch sehr groß und entsprechend teuer.“ Muss ein Grundstück geteilt werden, damit der Kauf und anschließende Hausbau bezahlbar ist, sollten verschiedene Fragen zuvor geklärt werden. Darf ich den Altbau abreißen und das Grundstück teilen? Das zuständige Bauamt kennt die Antworten, wie Immobilienmakler Björn König erklärt. Auch zur Frage, ob und was anschließend darauf gebaut werden darf, kann dort Auskunft eingeholt werden.
Vor dem Grundstückskauf sollten künftige Bauherren immer den Bebauungsplan zu Rate ziehen, der beim verantwortlichen Bauamt einsehbar ist. „Nicht selten gibt es die Pläne sogar über die Internetseite der Stadt oder der Gemeinde“, weiß Björn König. Was, wie groß und wie hoch darf gebaut werden? Welche Abstände müssen zum Nachbarn eingehalten werden? Gibt es Regelungen zur Einfriedung? Diese und weitere Aspekte sollten Grundstücksinteressenten im Vorfeld unbedingt klären. Wenn sie sich bei der Grundstückssuche oder dem Hausbau einen professionellen Partner wie König Immobilien an die Seite holen, können Bauherren sicher sein, dass keine Fragen offen bleiben und der Bau des Traumhauses nicht am Bebauungsplan scheitert.
Auch für die Zukunft kann der Plan eine wichtige Rolle spielen, denn er zeigt auch auf, was und wie hoch mögliche neue Nachbarn noch bauen dürfen. „Denn was nutzt einem die Solaranlage auf dem Dach, um selbst Energie zu erzeugen und zu nutzen, wenn der Nachbar so hoch baut, dass die Anlage in seinem Schatten steht?“, nennt Björn König nur ein Beispiel.
Ist der Kauf eines Grundstücks geplant, für den kein gültiger Bebauungsplan existiert, ist der Bau des neuen Hauses nur mit einer Planung nach Paragraph 34 des Baugesetzbuches möglich. Und der sieht vor, dass sich Neubauten nach den vorhandenen Bestandsbauten richten müssen. In diesem Fall entscheidet die verantwortliche Baubehörde.
„Allein aufgrund all dieser komplexen Rahmenbedingungen lohnt es sich, beim Grundstückskauf und Hausbau auf einen Experten zu vertrauen, der sich mit allen damit verbundenen Aspekten genau auskennt“, so Björn König. Bei der König Immobilien GmbH und ihrer Tochterfirma BK Wohnungsbaugesellschaft mbH werden Häuslebauer von der Grundstückssuche bis zur Schlüsselübergabe des neuen Zuhauses kompetent und zuverlässig beraten und betreut.
UNTERNEHMENSINFORMATION
1994 in Homberg gegründet, ist die König Immobilien GmbH mit fünf Filialen auf den Verkauf, die Vermietung und Verwaltung von Bestands- und Neubauimmobilien in Nordhessen spezialisiert. Zum professionellen Komplettservice für Käufer, Verkäufer und Vermieter mit allen damit verbundenen Dienstleistungen gehören zudem die Erstellung von Energieausweisen sowie die umfassende, bankenneutrale Finanzierungsberatung. Auch die Verwaltung von Wohn- und Sondereigentum gehört zum umfangreichen Leistungsportfolio, und König Immobilien zählt hier zu den führenden nordhessischen Anbietern. Darüber hinaus ist die König Immobilien GmbH im Rahmen ihrer Kooperation mit der Tochterfirma BK Wohnungsbaugesellschaft mbH auch kompetenter und zuverlässiger Partner für den Bau von Wohnimmobilien in Massiv- oder Holz-Ständer-Bauweise.