In einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht München (AZ 432 C 6439/18) klagt ein Eigentümer eines Reihenhauses die Mieter seiner Eigentumswohnung an, da diese ihm den Zugang zu der Wohnung für den Einbau von Rauchmeldern verweigern. Trotz mehrfacher Aufforderungen und der Option, die Mieter können ebenfalls eine Fachfirma mit dem Einbau auf eigene Kosten beauftragen, lehnen die Mieter den Zugang zu der Wohnung weiterhin ab.
Ferner sind sie der Meinung, der Vermieter müsse die Kosten der Fachfirma selbst tragen. Außerdem äußern sie ihren Unmut darüber, dass aufgrund von anhaltenden Streitigkeiten mit dem Vermieter für sie Lebensgefahr bestehe, denn der Vermieter habe im Jahre 2005 eine „Morddrohung“ auf ihrem Anrufbeantworter hinterlassen.
Das Amtsgericht gibt dem Kläger Recht und fordert die Mieter dazu auf, dem Vermieter mit einer einwöchigen Vorankündigung in der Zeit von montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr in allen als Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmer genutzten Räumen, sowie in die zu diesen Zimmer führenden Fluren Zutritt zu gewährleisten um Rauchmelder anzubringen.