Wir sind persönlich für Sie da!

HOMBERG
Ziegenhainer Str.13
34576 Homberg
Telefon: 05681 / 99299


MELSUNGEN
Brückenstraße 2
34212 Melsungen
Telefon: 05661 / 926770


KASSEL
Wilhelmshöher Allee 130
34119 Kassel
Telefon: 0561 / 70164885

WAS IST IHRE IMMOBILIE WERT? HIER FINDEN SIE UNSERE REFRENZEN ALLES WAS SIE ÜBER KÖNIG WISSEN MÜSSEN.

Urteil: Vermieter darf Rauchmelder eigenständig anbringen

In einem Rechtsstreit vor dem Amtsgericht München (AZ 432 C 6439/18) klagt ein Eigentümer eines Reihenhauses die Mieter seiner Eigentumswohnung an, da diese ihm den Zugang zu der Wohnung für den Einbau von Rauchmeldern verweigern. Trotz mehrfacher Aufforderungen und der Option, die Mieter können ebenfalls eine Fachfirma mit dem Einbau auf eigene Kosten beauftragen, lehnen die Mieter den Zugang zu der Wohnung weiterhin ab.

Ferner sind sie der Meinung, der Vermieter müsse die Kosten der Fachfirma selbst tragen. Außerdem äußern sie ihren Unmut darüber, dass aufgrund von anhaltenden Streitigkeiten mit dem Vermieter für sie Lebensgefahr bestehe, denn der Vermieter habe im Jahre 2005 eine „Morddrohung“ auf ihrem Anrufbeantworter hinterlassen.

Das Amtsgericht gibt dem Kläger Recht und fordert die Mieter dazu auf, dem Vermieter mit einer einwöchigen Vorankündigung in der Zeit von montags bis freitags zwischen 8 und 17 Uhr in allen als Schlaf-, Wohn- und Kinderzimmer genutzten Räumen, sowie in die zu diesen Zimmer führenden Fluren Zutritt zu gewährleisten um Rauchmelder anzubringen.

Ob der Vermieter diese eigenständig anbringt oder eine Fachfirma damit beauftragt, bleibt ihm überlassen, denn Mieter sind dazu verpflichtet, sowohl die durch den Vermieter beauftragten Handwerker als auch von dem Vermieter selbst durchzuführende Maßnahmen zu dulden.

Gerade das Anbringen von Rauchmeldern ist nach Art. 46 Abs. 4 BayBO eine gesetzliche Verpflichtung des Vermieters, die die Sicherheit der Mietsache und der Mieter erhöht.

Auch die angebliche Morddrohung wurde vom Amtsgericht München nicht als solche angesehen, da ein in Aussicht gestelltes Verbrechen aus dieser noch nicht einmal ansatzweise ersichtlich ist und die bereits lange zurückliegende Nachricht an Präsenz verloren hat.

Quelle: Amtsgericht München

© photodune.net

Geben Sie die E-Mail Adresse an, welche Sie bei Ihrer Registrierung verwendet haben.
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie erhalten nun eine E-Mail zum Zurücksetzen Ihres Passworts.

Sie sind momentan nicht im Kundenkonto angemeldet

Sollten Sie noch kein Konto besitzen, registrieren Sie sich jetzt.

Ihre Vorteile:
• Erhalten Sie Zugriff zu Grundrissen und 360-Grad-Touren.
• Schauen Sie sich ausführliche Exposés zu allen angebotenen Immobilien an.
• Hinterlegen Sie Suchwünsche, die genau Ihren Vorstellungen entsprechen.

Sie können in Ihrem persönlichen Kundenbereich auch jederzeit Ihre Kontaktinformationen oder Ihr Passwort für den Login selbst ändern. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich an jedem Tag der Woche, unabhängig von unseren Geschäftszeiten, über alle Angebote zu informieren.
Registrieren
Dieses Feld dient zur Validierung und sollte nicht verändert werden.

Registrieren Sie sich jetzt

Datenschutz(erforderlich)
Datenschutz(erforderlich)