Im Sommer verbringen die meisten Menschen ihre Zeit gerne draußen. Doch was passiert, wenn die Temperaturen in der eigenen Wohnung so hoch sind, dass es drinnen nicht auszuhalten ist? Die Mieterin einer knapp 70 Quadratmeter großen …
Wir werden älter und weniger – zumindest in den meisten deutschen Landkreisen. Das prognostiziert eine Studie des CIMA Instituts für Regionalwirtschaft und des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung. Über ein zuverlässiges Rechenmodell haben die Forscher berechnet, wie sich unsere Bevölkerung bis 2035 durch Geburten, Sterbefälle und Zu- und Abwanderung verändern wird. Wir erläutern die wichtigsten Trends – und wie sie sich auf das Wohnen auswirken.
Bereits 2002 begann die Bevölkerungszahl zu schrumpfen, weil es zunehmend mehr Sterbefälle als Geburten gab. 2011 wendete sich das Blatt dann noch mal: Zuwanderungsströme konnten die Sterbeüberschüsse ausgleichen und sorgten dafür, dass die Einwohnerzahl bis 2017 auf 83 Millionen Menschen stieg. Eine positive Bevölkerungsentwicklung soll es laut der Studie jedoch nur noch bis 2024. Danach schrumpft die Bevölkerung im Vergleich zu 2017 um knapp ein Prozent auf 82,3 Millionen Menschen.
Das heißt jedoch keinesfalls, dass die Bevölkerung in allen deutschen Regionen bis 2035 zurückgeht. Denn schaut man genauer hin, sieht man, dass die Entwicklung je nach Stadt und Landkreis ganz unterschiedlich aussieht. Grundsätzlich gilt: In die Städte zieht es immer mehr Menschen, im Land geht die Bevölkerungszahl zurück. Das gilt insbesondere für die ländlichen Regionen in Ostdeutschland. Mit 16,5 Prozent kann Leipzig den größten Bevölkerungszuwachs erwarten. Der Landkreis Elbe-Elster in Brandenburg hingegen mit 24,7 Prozent den stärksten Bevölkerungsrückgang. Natürlich gibt es aber auch Ausnahmen: Viele ländliche Regionen in Bayern und Baden-Württemberg können mit Bevölkerungswachstum rechnen, während die Einwohnerzahl in Städten wie Gelsenkirchen zurückgeht.
Was heißt das nun für das Thema „Wohnen“? Werden die Immobilienpreise in Regionen mit Bevölkerungswachstum automatisch steigen, während die in Regionen mit Bevölkerungszurückgang sinken? Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Schließlich spielt hier auch die individuelle Ausstattung und Versorgungssituation der Region eine große Rolle. Städte, die bisher noch viel Leerstand haben, können mit einem Bevölkerungszuwachs besser umgehen als Städte, die die schon jetzt nur geringe Leerstandsquoten haben. „Gleichzeitig wird die Bautätigkeit auch in schrumpfenden Regionen nicht plötzlich eingestellt werden“, prognostiziert Fabian Böttcher, der Leiter des CIMA-Instituts.
Das hängt unter anderem auch mit der Alterung der Bevölkerung zusammen. „Die Veränderungen in der Zusammensetzung der Bevölkerung sind fast noch wichtiger, als Zuwachs oder Rückgang der Gesamtbevölkerungszahl“, erklärt Böttcher. Demnach gibt es in vielen Regionen bald immer weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter, dafür aber immer mehr Rentner. Für ältere Menschen werden im Bezug auf die Wohnsituation dann auch Themen wie das barrierefreie Wohnen zunehmend wichtiger. Deshalb werden gerade in stark alternden Regionen mehr spezielle Wohnanlagen für Senioren entstehen.
Für Immobilieneigentümer bietet sich daher nicht selten ein barrierefreier Umbau an. Der erhöht nicht nur den eigenen Wohnkomfort im Alter, sondern kann auch im Fall eines Verkaufs zu einer deutlichen Wertsteigerung führen.
Sie wollen wissen, wie sich der Wert Ihrer Immobilie durch einen barrierefreien Umbau verändert? Kontaktieren Sie uns jetzt. Wir beraten Sie gerne.
Foto: © Berlin-Institut
Wir werden älter und weniger – zumindest in den meisten deutschen Landkreisen. Das prognostiziert eine Studie des CIMA Instituts für Regionalwirtschaft und des Berlin-Instituts für Bevölkerung und Entwicklung. Über ein zuverlässiges Rechenmodell haben die Forscher berechnet, wie sich unsere Bevölkerung bis 2035 durch Geburten, Sterbefälle und Zu- und Abwanderung verändern wird. Wir erläutern die wichtigsten Trends – und wie sie sich auf das Wohnen auswirken.
Bereits 2002 begann die Bevölkerungszahl zu schrumpfen, weil es zunehmend mehr Sterbefälle als Geburten gab. 2011 wendete sich das Blatt dann noch mal: Zuwanderungsströme konnten die Sterbeüberschüsse ausgleichen und sorgten dafür, dass die Einwohnerzahl bis 2017 auf 83 Millionen Menschen stieg. Eine positive Bevölkerungsentwicklung soll es laut der Studie jedoch nur noch bis 2024. Danach schrumpft die Bevölkerung im Vergleich zu 2017 um knapp ein Prozent auf 82,3 Millionen Menschen.
Das heißt jedoch keinesfalls, dass die Bevölkerung in allen deutschen Regionen bis 2035 zurückgeht. Denn schaut man genauer hin, sieht man, dass die Entwicklung je nach Stadt und Landkreis ganz unterschiedlich aussieht. Grundsätzlich gilt: In die Städte zieht es immer mehr Menschen, im Land geht die Bevölkerungszahl zurück. Das gilt insbesondere für die ländlichen Regionen in Ostdeutschland. Mit 16,5 Prozent kann Leipzig den größten Bevölkerungszuwachs erwarten. Der Landkreis Elbe-Elster in Brandenburg hingegen mit 24,7 Prozent den stärksten Bevölkerungsrückgang. Natürlich gibt es aber auch Ausnahmen: Viele ländliche Regionen in Bayern und Baden-Württemberg können mit Bevölkerungswachstum rechnen, während die Einwohnerzahl in Städten wie Gelsenkirchen zurückgeht.
Was heißt das nun für das Thema „Wohnen“? Werden die Immobilienpreise in Regionen mit Bevölkerungswachstum automatisch steigen, während die in Regionen mit Bevölkerungszurückgang sinken? Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Schließlich spielt hier auch die individuelle Ausstattung und Versorgungssituation der Region eine große Rolle. Städte, die bisher noch viel Leerstand haben, können mit einem Bevölkerungszuwachs besser umgehen als Städte, die die schon jetzt nur geringe Leerstandsquoten haben. „Gleichzeitig wird die Bautätigkeit auch in schrumpfenden Regionen nicht plötzlich eingestellt werden“, prognostiziert Fabian Böttcher, der Leiter des CIMA-Instituts.
Das hängt unter anderem auch mit der Alterung der Bevölkerung zusammen. „Die Veränderungen in der Zusammensetzung der Bevölkerung sind fast noch wichtiger, als Zuwachs oder Rückgang der Gesamtbevölkerungszahl“, erklärt Böttcher. Demnach gibt es in vielen Regionen bald immer weniger Menschen im erwerbsfähigen Alter, dafür aber immer mehr Rentner. Für ältere Menschen werden im Bezug auf die Wohnsituation dann auch Themen wie das barrierefreie Wohnen zunehmend wichtiger. Deshalb werden gerade in stark alternden Regionen mehr spezielle Wohnanlagen für Senioren entstehen.
Für Immobilieneigentümer bietet sich daher nicht selten ein barrierefreier Umbau an. Der erhöht nicht nur den eigenen Wohnkomfort im Alter, sondern kann auch im Fall eines Verkaufs zu einer deutlichen Wertsteigerung führen.
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Bis Ende 2019 muss der Gesetzesgeber eine neue Regelung zur Berechnung der Grundsteuer festlegen. Dafür müssen sich Bundestag und Bundesrat auf ein neues Modell einigen. Nachdem es monatelang Uneinigkeiten innerhalb der Großen Koalition gab, hat diese sich nun auf einen Gesetzesentwurf geeinigt. Wir fassen zusammen, was Eigentümer jetzt wissen müssen.
Warum gibt es eine Grundsteuerreform?
Im April 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Die Bemessungsgrundlagen sind längst veraltet. Im Westen stammen Sie aus dem Jahr 1964 im Osten sogar aus dem Jahr 1935. Damit ergeben sich starke Ungleichheiten bei der Steuerverteilung, was laut Bundesverfassungsgericht gegen das Gebot der Gleichbehandlung verstößt. Das Gericht setzte als eine Frist: Bis Ende des Jahres muss eine neue Berechnungsgrundlage vorliegen. Ansonsten dürfen Kommunen die Steuern nicht mehr erheben. Dadurch würden ihnen 15 Millionen Steuergelder entgehen. Die neue Berechnungsgrundlage muss allerdings erst 2025 in Kraft treten.
Was sieht der Gesetzesentwurf der GroKo vor?
Für den Gesetzesentwurf ist Bundesfinanzminister Olaf Scholz zuständig. Er setzte sich für ein wertabhängiges Berechnungsmodell ein, bei dem neben der Grundstücks- und Gebäudefläche auch der Bodenrichtwert, der je nach Lage unterschiedlich ist, und der Ertragswert, der sich aus (theoretischen) Mieteinnahmen ergibt, in die Berechnung einfließen. Das klingt jetzt vermutlich erst mal kompliziert. Ist es auch – das sagen zumindest Gegner dieses Berechnungsmodells. Allen voran Bayerns Ministerpräsident Markus Söder. Der stellte sich gegen den Gesetzesentwurf von Scholz quer.
Das Resultat: Der Gesetzesentwurf, auf den die GroKo sich geeinigt hat, sieht nun eine Öffnungsklausel für die Bundesländer vor. Bundesländer, die mit dem Modell von Finanzminister Scholz nicht zufrieden sind, können somit ihre eigene Berechnungsgrundlage schaffen. Bayern sieht beispielsweise ein einfaches Flächenmodell vor. Hier sind die Einheitswerte wesentlich einfacher festzulegen: Entscheidend sind die Grundstücks- und die Gebäudefläche. Damit fallen für hochwertige Immobilien in guter Lage genauso hohe Steuern an wie für ältere Immobilien in schlechterer Lage. Scholz hingegen will mit seinem Modell eine gerechtere Steuerverteilung erwirken: Wer eine teure Immobilie hat, muss auch mehr zahlen. Problematisch wird das allerdings in teuren Städten wie München. Wenn Vermieter die Steuer auf ihre Mieter umlegen, werden die noch stärker belastet.
Was ändert sich konkret für Eigentümer?
Ziel der Grundsteuerreform ist es nicht, mehr Steuereinnahmen für die Kommunen zu schaffen. Die Berechnung wurde daher so angepasst, dass die Gesamtsteuersumme gleich bleibt – sie wird nur anders auf die einzelnen Immobilienbesitzer verteilt. Demnach lässt sich nicht pauschal sagen, ob in Ihrem konkreten Fall die Steuern steigen oder sinken. Das hängt zum Einen davon ab, wie viel Sie bisher gezahlt haben und zum anderen davon, ob das Bundesland, in dem Sie leben, sich nach der Regelung des Bundes richtet oder ein eigenes Modell einführt.
Sie wollen wissen, wie viel Ihre Immobilie wert ist? Kontaktieren Sie uns jetzt! Wir ermitteln den Wert gerne für Sie.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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